AGBs
Vorvertragliche Informationen zur Service Club Mitgliedschaft
A. Allgemeine Informationen |
Die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH, Stubenrauchstraße 58-59, 15806 Zossen, eingetragen im Handelsregister Potsdam HRB 19409 P, wird vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Markwardt. Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse lauten 03377 335070 und info@markwardt-zossen.de.
Die Vertragsbedingungen und die vorvertraglichen Informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Vertragssprache ist deutsch. |
B. Informationen zum Produkt |
Die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH bietet im Rahmen der Service Club Mitgliedschaft verschiedene Serviceleistungen für das jeweils registrierte Fahrzeug des Kunden an. Je nach gewählter Mitgliedschaft (Bronze, Silber, Gold oder Diamant) erhalten Kunden Zugang zu kostenfreien Leistungen (z. B. HU/AU, Saisoncheck, Klimaanlagenservice, Ersatzwagen) sowie zu attraktiven Rabatten auf Werkstattarbeiten und Ersatzteile. Die Leistungen können ausschließlich im Autohaus Markwardt-Zossen GmbH in Anspruch genommen werden und gelten nur für das bei Vertragsabschluss registrierte Fahrzeug. Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Fahrzeuge oder Personen übertragbar. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Vorlage der personalisierten Mitgliedskarte bei der Auftragsannahme. Vertragslaufzeit Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch persönliche Unterzeichnung im Autohaus oder über ein digitales Verfahren zustande. Vor Abschluss erhält der Kunde Einsicht in alle relevanten Vertragsunterlagen. Der Vertrag wird durch Gegenzeichnung der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH wirksam. Nach Vertragsschluss wird eine Mitgliedskarte ausgehändigt.
Vertragserfüllung Die Vertragserfüllung beginnt mit dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Erst ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde die im Rahmen der gewählten Service Club Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein bestehender Vertragsstatus ohne Zahlungsrückstände sowie die persönliche Vorlage der Service Club Mitgliedskarte bei der Auftragsannahme. Die Karte ist fahrzeugbezogen personalisiert und berechtigt ausschließlich zur Nutzung der Leistungen für das bei Vertragsabschluss registrierte Fahrzeug. Die Erbringung der Leistungen erfolgt ausschließlich im Autohaus Markwardt-Zossen GmbH, Stubenrauchstraße 58–59, 15806 Zossen. Eine anderweitige Einlösung oder Übertragung der Leistungen auf andere Werkstätten oder Fahrzeuge ist ausgeschlossen. Die tatsächliche Inanspruchnahme einzelner Leistungen (z. B. HU/AU, Klimaanlagenservice, Räderpaket) erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit. Vertragsdauer Die Service Club Mitgliedschaft wird mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ist ausgeschlossen.
Entgelt Für die Service Club Mitgliedschaft wird ein monatlicher Beitrag fällig. Die Höhe richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaftsstufe und beträgt:
Bronze: 10 € brutto/Monat Silber: 25 € brutto/Monat Gold: 35 € brutto/Monat Diamant: 49 € brutto/Monat Die Beiträge enthalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer und sind monatlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren von dem vom Kunden benannten Konto. Alternativ kann eine andere im Vertrag vereinbarte Zahlungsweise genutzt werden. Die erste Rate ist mit Beginn der Vertragslaufzeit fällig. Die Anzahl der Monatsraten entspricht der jeweiligen Vertragsdauer. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist das Autohaus berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge zurückzuhalten und ggf. den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Anbieter behält sich vor, die Beiträge bei einer Änderung gesetzlicher Steuern oder Abgaben in entsprechendem Umfang anzupassen. Über solche Änderungen wird der Kunde mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich informiert. |
Bedingungen für Verträge der Dienstleistung "Service Club Mitgliedschaft"
1. Präambel |
Die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH bietet mi der Service Club Mitgliedschaft ein exklusives Servicepaket für Privatkunden an. Je nach gewählter Stufe (Bronze, Silber, Gold oder Diamant) profitieren Kunden von festen Leistungen und attraktiven Rabatten rund um Wartung, Prüfung und Service Ihres Fahrzeugs. Die folgenden Bedingungen gelten einheitlich für alle Mitgliedschaften |
2. Zielgruppe |
Die Service Club Mitgliedschaft richtet sich ausschließlich an Privatkunden, die ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug besitzen und dieses regelmäßig beim Autohaus Markwardt-Zossen GmbH warten oder prüfen lassen möchten. Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, die gewerblich vermietet oder zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung genutzt werden (z. B. Taxi, Mietwagen, Fahrschulwagen), ebenso wie Sonderfahrzeuge, Behördenfahrzeuge und Fahrzeuge mit gewerblicher Zulassung im Kfz-Gewerbe. |
3. Leistungsumfang |
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils gewählten Mitgliedschaftsstufe (Bronze, Silber, Gold oder Diamant). Die enthaltenen Leistungen sind im Vertrag sowie in den vorvertraglichen Informationen aufgeführt und gelten ausschließlich für das bei Vertragsabschluss registrierte Fahrzeug. Je nach Mitgliedschaft können folgende Leistungen enthalten sein:
Hinweis zur Hauptuntersuchung (HU/AU): Die Leistungen können nur im Autohaus Markwardt-Zossen GmbH in Anspruch genommen werden. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Die Servicekarte muss bei Auftragsannahme vorgelegt werden. |
4. Vertragsabschluss |
Der Vertrag über die Service Club Mitgliedschaft kommt durch schriftliche Unterzeichnung vor Ort im Autohaus oder durch ein Online-Verfahren zustande. Vor Abschluss hat der Kunde die Möglichkeit, alle Vertragsunterlagen vollständig einzusehen und zu prüfen. Der Vertrag wird verbindlich, sobald er von der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH gegengezeichnet oder elektronisch bestätigt wurde. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine personalisierte Mitgliedskarte, die ab dem 15. Tag nach Vertragsbeginn gültig ist. Die Mitgliedskarte ist fahrzeugbezogen und berechtigt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Leistungen für das registrierte Fahrzeug. |
5. Entgelt |
Die monatliche Servicepauschale richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaftsstufe und beträgt: Bronze: 10 € brutto/Monat Silber: 25 € brutto/Monat Gold: 35 € brutto/Monat Diamant: 49 € brutto/Monat
Der Beitrag ist jeweils zum Monatsbeginn im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift von einem vom Kunden benannten Konto. Die Anzahl der zu zahlenden Monatsraten entspricht der Vertragsdauer. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist das Autohaus berechtigt, vertragliche Leistungen vorübergehend auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Anbieter ist berechtigt, die Beitragshöhe bei Änderung gesetzlicher Steuern oder Abgaben im entsprechenden Verhältnis anzupassen. In diesem Fall wird der Kunde spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Änderung informiert. |
6. Abwicklung |
Die im Rahmen der Service Club Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen können ausschließlich im Autohaus Markwardt-Zossen GmbH, Stubenrauchstraße 58–59, 15806 Zossen, in Anspruch genommen werden. Eine Terminvereinbarung im Voraus ist zwingend erforderlich. Leistungen werden nur erbracht, wenn die Mitgliedschaft aktiv ist und keine Zahlungsrückstände bestehen. Die personalisierte Servicekarte muss bei jeder Auftragsannahme vorgelegt werden. Nur bei Vorlage dieser Karte können Rabatte oder pauschale Leistungen gewährt werden. Die Mitgliedschaft ist fahrzeugbezogen. Leistungen gelten ausschließlich für das bei Vertragsabschluss registrierte Fahrzeug. Eine Nutzung für andere Fahrzeuge ist ausgeschlossen. |
7. Leistungsausschlüsse |
Ein Leistungsanspruch entfällt, wenn:
Nicht übernommen werden:
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8. Verpflichtungen des Kunden |
Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Service Club Mitgliedschaft einzuhalten:
Bei Verlust der Mitgliedskarte ist das Autohaus umgehend zu informieren. Eine Ersatzkarte kann gegen eine Gebühr ausgestellt werden. Verstößt der Kunde erheblich oder wiederholt gegen diese Pflichten (z. B. missbräuchliche Nutzung, Zahlungsverzug), behält sich das Autohaus das Recht vor, Leistungen auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. |
9. Vertragsdauer, Kündigung, außerordentlicher Kündigung |
Die Mindestvertragslaufzeit der Service Club Mitgliedschaft beträgt 24 Monate. Eine ordentliche Kündigung während dieser Mindestlaufzeit ist nicht möglich. Außerordentliche Kündigung durch den Kunden ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als solche gelten, insbesondere:
In diesen Fällen ist die Kündigung zum Monatsende unter Nachweis des Ereignisses möglich. Die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere wenn:
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden oder durch das Autohaus aus wichtigem Grund wird die Abrechnung gemäß Abschnitt 11 durchgeführt. |
10. Haftung |
Die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Autohaus nur bei der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall – ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH. |
11. Abrechnung nach Vertragsende | ||||||||||
Wird der Vertrag regulär beendet, endet die Mitgliedschaft automatisch zum vereinbarten Laufzeitende. Nicht genutzte Leistungen verfallen ersatzlos. Eine Rückerstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht. Bei einer vorzeitigen Kündigung oder eines Widerrufs in der gesetzlichen Widerrufsfrist durch den Kunden oder bei einer außerordentlichen Kündigung durch das Autohaus aus wichtigem Grund erfolgt eine Nachberechnung wie folgt:
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Autohaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Verrechnung oder Rückzahlung nicht genutzter Leistungen ist ausgeschlossen – unabhängig vom Grund der Vertragsbeendigung. |
12. sonstiges |
Die Mitgliedschaft ist fahrzeugbezogen und nicht auf andere Fahrzeuge oder Personen übertragbar. Eine Vertragsumschreibung ist nur mit Zustimmung der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH möglich und nur dann, wenn es sich um dasselbe Fahrzeug handelt. Sollte sich, während der Vertragslaufzeit aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Regelungen der Umfang, die Frequenz oder der Ablauf einzelner Leistungen (z. B. die Frist zur Hauptuntersuchung [HU/AU]) ändern, behält sich die Autohaus Markwardt-Zossen GmbH das Recht vor, den Leistungsinhalt und ggf. die vertraglichen Konditionen entsprechend anzupassen. Der Kunde wird in diesem Fall rechtzeitig und schriftlich informiert. Eine Anpassung des Vertrages erfolgt ausschließlich im notwendigen Umfang. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Autohaus Markwardt-Zossen GmbH in Zossen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. |