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Wie läuft ein Unfallgutachten ab?

Ein Unfallgutachten ist ein wichtiger Schritt nach einem Autounfall, insbesondere wenn es darum geht, den Schaden am Fahrzeug zu bewerten und eine Schadensersatzforderung gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Im Folgenden wird der Ablauf eines typischen Unfallgutachtens beschrieben.

 

Der erste Schritt besteht darin, den Schaden am Fahrzeug zu begutachten. Hierfür wird das beschädigte Fahrzeug von einem Gutachter untersucht. Der Gutachter prüft, welche Teile beschädigt sind und wie groß der Schaden insgesamt ist. Hierbei kann auch eine Vermessung des Fahrzeugs durchgeführt werden, um eventuelle Verformungen festzustellen.

Anschließend wird der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall ermittelt. Dies ist wichtig, um den Wertverlust durch den Unfall zu berechnen und die Schadensersatzforderung gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen.

Der Gutachter erstellt nun ein schriftliches Gutachten, das den Schaden am Fahrzeug sowie den Wertverlust detailliert beschreibt. Hierbei werden auch Fotos von dem beschädigten Fahrzeug sowie gegebenenfalls von Unfallspuren aufgenommen.

Das Gutachten wird nun dem Kunden zur Verfügung gestellt, der es zur Schadensregulierung bei der Versicherung des Unfallverursachers einreichen kann. Das Gutachten dient als Grundlage für die Berechnung der Schadensersatzforderung.

Die Versicherung des Unfallverursachers kann das Gutachten überprüfen und gegebenenfalls einen eigenen Gutachter beauftragen, um den Schaden am Fahrzeug zu begutachten. Falls die Schadensersatzforderung des Kunden berechtigt ist, wird die Versicherung den entsprechenden Betrag zur Reparatur oder zum Ersatz des Fahrzeugs auszahlen. 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Unfallgutachten ein wichtiger Schritt bei der Schadensregulierung nach einem Autounfall ist. Durch die Begutachtung des Fahrzeugs und die Erstellung des Gutachtens können Schäden am Fahrzeug genau ermittelt werden, was die Schadensersatzforderung gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers erleichtert.

 

 
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Quelle: Unfallgutachten • (Stand: 30.04.2024 07:13)
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